Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes "OBERDORF, entlang der Landsberger Straße"
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „OBERDORF, entlang der Landsberger Straße“ beschlossen.
In der Sitzung des Rates der Stadt Königsbrunn am 14.05.2024 wurde der Vorentwurf des einfachen Bebauungsplanes „OBERDORF, entlang der Landsberger Straße“ zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.
Anlass der Planung ist es, den zunehmenden Druck des Wohnungsbaus, der innerhalb der Stadt Königsbrunn auch den Ortsteil Oberdorf erreicht hat, qualitativ und quantitativ zu steuern. Durch den einfachen Bebauungsplan besteht die Möglichkeit, zeitgemäße Baufenster, aufbauend auf der bestehenden Struktur anbieten zu können, ohne dass hierdurch eine erhebliche bauliche Nachverdichtung mit Wohnnutzungen in dieser Splittersiedlung entstehen kann. Für den Gartenbaubetrieb sollen die möglichen Erweiterungsflächen festgelegt werden, um Planungssicherheit für Betriebsveränderungen und Erweiterungen zu schaffen.
Der Vorentwurf des o.g. Bauleitplans mit Begründung sowie die relevanten umweltbezogenen Informationen sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 26.08.2024 auf der Homepage der Stadt Königsbrunn eingestellt.
Klicken Sie hier, um zu den Vorentwurf in diesem Zeitraum einzusehen.
Ansprechpartner ist Werner Lohmann: 08231/606-166; werner.lohmann@koenigsbrunn.de
Folgende Gutachten und umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Verkehrsuntersuchung
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Königsbrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.
Königsbrunn, 12.07.2024