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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Amtliche Bekanntmachungen

Um die Richtigkeit zu prüfen, hält das Wahlamt das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit.

Für den genauen Wortlaut öffnen Sie bitte dieses PDF: Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtags- und Bezirkswahl


Königsbrunn, 14. September 2023