Bundestagswahl 2025: Bekanntmachung "Einsicht in das das Wählerverzeichnis" und "Erteilung von Wahlscheinen" ...
... für die Stadt Königsbrunn
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Königsbrunn wird in der Zeit von Montag, 3. Februar 2025, bis Freitag, 7. Februar 2025, während der allgeinem Öffnungszeiten und zusätzlich am Mittwoch, 5. Februar 2025, im Wahlamt der Stadt Königsbrunn (Marktstraße 3a, Zimmer 13 – barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Für den ausführlichen Wortlaut öffnen Sie bitte das PDF "Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025".
Königsbrunn, 17. Januar 2025