Mitteilung des Steueramtes
Hier finden Sie die Amtliche Bekanntmachung des Steueramtes zum Jahresanfang 2025.
1. Festsetzung der Grundsteuer für 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit den bisher geregelten Einheitswerten gegen das Grundgesetz verstößt. Auf Grundlage der abgegebenen Grundsteuererklärungen wurde seitens des Finanzamtes eine Neubewertung vorgenommen. Die Daten aus diesem sogenannten Grundsteuermessbescheid wurden sowohl dem Eigentümer als auch der Stadt Königsbrunn übermittelt. Auf dieser Basis erstellt die Stadt Königsbrunn Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht. Zudem wurden mit Beschluss des Stadtrates vom 12.11.2024 die Hebesätze der Stadt Königsbrunn für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) auf 390 v. H. sowie Grundsteuer B (Haus- und Grundbesitz) auf 390 v. H. zum 01.01.2025 festgesetzt.
2. Hundesteuer 2025
Gem. § 11 der Hundesteuersatzung der Stadt Königsbrunn zum 01.01.2021 ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes der Stadt anzuzeigen. Die Steuer beträgt für jeden Hund 50,00 €, bzw. für jeden Kampfhund 500,00 € pro Kalenderjahr. Alle Hundehalter, die ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen und zwar über das Anmeldeformular auf der Homepage der Stadt Königsbrunn oder im Rathaus, Marktplatz 7, Zimmer 12.
Für jeden angemeldeten Hund wird ein Hundezeichen ausgegeben. Im Schadensfall kann somit der Hundehalter ermittelt und benachrichtigt werden. Für die Hundesteuer haftet gem. § 3 der Steuersatzung der Halter des Hundes oder wer einen Hund im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Bei Verlust der Marke wird eine Ersatzmarke gegen Gebühr (5,00 €) ausgehändigt.
Die Abmeldung eines Hundes erledigen Sie über das Abmeldeformular auf der Homepage der Stadt Königsbrunn oder im Rathaus, Marktplatz 7, Steueramt, Zimmer 12. Das Hundezeichen ist dabei abzugeben.
3. Allgemeine Informationen
Abfallbeseitigung
Zum 01.01.2025 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (AWB) die Abfallgebührenveranlagung von den Gemeinden im Landkreis Augsburg.
In diesem Zusammenhang haben alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer vom Abfallwirtschaftsbetrieb Gebührenbescheide sowie die Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal erhalten. Hierüber erfolgen ab sofort alle An-, Ab- und Ummeldungen für alle Tonnenarten.
Bei Fragen und Anfragen steht der Bürgerservice des AWB unter der Tel. 0821 3102-3211 zur Verfügung.
Abfallkalender
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg stellt auf seiner Internetseite www.awb-landkreis-augsburg.de einen Abfallkalender zur Verfügung, in dem die Leerungstermine aller Tonnen einschließlich Feiertagsverschiebungen eingearbeitet sind.
Restmüllsäcke
Falls die zugelassenen Restmüllbehältnisse wegen verstärktem Anfall von Müll nicht ausreichen, können zur ordentlichen Entsorgung Restmüllsäcke im Steueramt der Stadt Königsbrunn, Rathaus, Zimmer-Nr. 12, zum Preis von 7,00 €/Stück erworben werden.
Sperrmüll
Die Beantragung der Sperrmüllabholung erfolgt ab dem Jahr 2025 ausschließlich über den Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg (Online-Bürgerportal).
Geringe Sperrmüllmengen können nach wie vor auch an der Wertstoffsammelstelle in der St.-Johannes-Str. 42 abgegeben werden.
Wertstofftonne (Gelbe Tonne)
Ab dem Jahr 2025 wird der Gelbe Sack durch die Wertstofftonne ersetzt. Der Landkreis Augsburg hat gemeinsam mit der Firma Kühl Entsorgung & Recycling Süd GmbH die Wertstofftonne eingeführt. Die Leerung erfolgt alle 2 Wochen.
Bei Fragen und Anfragen steht der Bürgerservice des AWB unter der Tel. 0821 3102-3211 zur Verfügung.