Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Stadt Königsbrunn (Hebesatzsatzung)
Diese Satzung tritt zum 22. November 2024 in Kraft. Die Hebesätze gelten jedoch erst ab 01.01.2025.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Stadt Königsbrunn (Hebesatzsatzung) beschlossen.
Diese Satzung tritt zum 22.11.2024 in Kraft. Diese Hebesätze gelten jedoch erst ab 01.01.2025.
Die Satzung wird im Rathaus, Geschäftsleitung, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Satzung ist ab 22.11.2024 auf unserer Website unter diesem Link einzusehen.
Königsbrunn, 21.11.2024