Verordnung über das Taubenfütterungsverbot (TaubenfütterungsverbotsVO)
Der Stadtrat hat eine Verordnung zum Taubenfütterungsverbot beschlossen, die zum 08.08.2025 in Kraft tritt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.07.2025 die Verordnung über das Taubenfütterungsverbot (TaubenfütterungsverbotsVO) beschlossen. Die Verordnung tritt zum 08.08.2025 in Kraft.
Die Verordnung wurde im Rathaus, Marktplatz 7, Zimmer 103, zur Einsichtnahme niedergelegt. Sie kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Verordnung ist ab 08.08.2025 auf der städtischen Website unter diesem Link einzusehen.
Königsbrunn, 07.08.2025