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Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Stadtwerke
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  • +49 8231 606-28153
  • stadtwerke@koenigsbrunn.de
  • 24-Stunden-Bereichtschaftsdienst Wasserversorgung: erreichbar unter den Telefonnummern 08231 / 606-173 oder 0175 / 4125996 24-Stunden-Bereitschaftsdienst Abwasserentsorgung: erreichbar unter den Telefonnummern 08231 / 606-574 oder 0171 / 6370714

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