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Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Stadtwerke
Stadtwerke

  • +49 8231 606-28153
  • stadtwerke@koenigsbrunn.de
  • 24-Stunden-Bereichtschaftsdienst Wasserversorgung: erreichbar unter den Telefonnummern 08231 / 606-173 oder 0175 / 4125996 24-Stunden-Bereitschaftsdienst Abwasserentsorgung: erreichbar unter den Telefonnummern 08231 / 606-574 oder 0171 / 6370714

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