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Montag 8:00 - 12:30
Dienstag 7:00 - 16:00
Donnerstag 8:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:30
Baugebiet; Informationen zur Erschließung
Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 19.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Bauverwaltung
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