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Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Ordnungsamt
Ordnungsamt im Bürgerservicezentrum

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  • Montag 7:00 - 12:00
    Dienstag 7:00 - 15:30
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30

    und nach Vereinbarung

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