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Montag 7:00 - 12:00
Dienstag 7:00 - 15:30
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30Am Freitagvormittag ist das Wahlamt nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung
Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 28.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Wahlamt
Wahlamt im Bürgerservicezentrum