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Montag 7:00 - 12:00
Dienstag 7:00 - 15:30
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30und nach Vereinbarung
Am Freitagvormittag ist die Straßenverkehrsbehörde nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.
Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 04.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde im Bürgerservicezentrum