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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Gewerbeamt
Gewerbeamt im Bürgerservicezentrum

  • +49 8231 606-28116
  • gewerbeamt@koenigsbrunn.de
  • Montag 7:00 - 12:00
    Dienstag 7:00 - 15:30
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30

    und nach Vereinbarung

    Am Freitagvormittag ist das Gewerbeamt nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

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