- +49 8231 606-114
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- ordnungsamt@koenigsbrunn.de
Montag 7:00 - 12:00
Dienstag 7:00 - 15:30
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30und nach Vereinbarung
Am Freitagvormittag ist das Ordnungsamt nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.
Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Stand: 09.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)