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Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Beschreibung
Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde im Bürgerservicezentrum

  • +49 8231 606-28136
  • strassenverkehrsbehoerde@koenigsbrunn.de
  • Montag 7:00 - 12:00
    Dienstag 7:00 - 15:30
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30

    und nach Vereinbarung

    Am Freitagvormittag ist die Straßenverkehrsbehörde nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

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