- +49 8231 606-28136
- strassenverkehrsbehoerde@koenigsbrunn.de
Montag 7:00 - 12:00
Dienstag 7:00 - 15:30
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30und nach Vereinbarung
Am Freitagvormittag ist die Straßenverkehrsbehörde nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.
Parkgebühren; Zahlung
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 31.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde im Bürgerservicezentrum