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Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Ordnungsamt
Ordnungsamt im Bürgerservicezentrum

  • +49 8231 606-28114
  • ordnungsamt@koenigsbrunn.de
  • Montag 7:00 - 12:00
    Dienstag 7:00 - 15:30
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30

    und nach Vereinbarung

    Am Freitagvormittag ist das Ordnungsamt nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

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