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Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsbehelf
Ordnungsamt
Ordnungsamt im Bürgerservicezentrum

  • +49 8231 606-28114
  • ordnungsamt@koenigsbrunn.de
  • Montag 7:00 - 12:00
    Dienstag 7:00 - 15:30
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30

    und nach Vereinbarung

    Am Freitagvormittag ist das Ordnungsamt nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

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