Sprungziele

Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde im Bürgerservicezentrum

  • +49 8231 606-28136
  • strassenverkehrsbehoerde@koenigsbrunn.de
  • Montag 7:00 - 12:00
    Dienstag 7:00 - 15:30
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30

    und nach Vereinbarung

    Am Freitagvormittag ist die Straßenverkehrsbehörde nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

Alle Leistungen