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Montag 8:00 - 12:30
Dienstag 7:00 - 16:00
Donnerstag 8:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:30
Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten
Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 08.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Allgemeine Anliegen
Rathaus