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Montag 8:00 - 12:30
Dienstag 7:00 - 16:00
Donnerstag 8:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:30
Zweitwohnungsteuer; Zahlung
Gemeinden können eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 16.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Steueramt
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