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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle sowie die Verlegung des Betriebs.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
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Gewerbeamt
Gewerbeamt im Bürgerservicezentrum

  • +49 8231 606-28116
  • gewerbeamt@koenigsbrunn.de
  • Montag 7:00 - 12:00
    Dienstag 7:00 - 15:30
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30

    und nach Vereinbarung

    Am Freitagvormittag ist das Gewerbeamt nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

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