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Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften

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    Informationen zu Regelungen

    Das Recht der Gemeinden, amtliche Beglaubigungen vorzunehmen, wird durch das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt.

    • Amtliche Beglaubigungen werden bei der Stadtverwaltung im Bürgerservicezentrum (Marktstraße 3a, 86343 Königsbrunn) im Bereich Melde- und Passwesen durchgeführt.
       
    • Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Ausdrucke aus den jeweiligen Personenstandsregistern werden vom Standesamt (Rathaus, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn) ausgestellt.
       
    • Sozialversicherungsausweise werden im Bürgerservicezentrum (Marktstraße 3a, 86343 Königsbrunn) vom Sozialbüro beglaubigt.
       
    • Öffentliche Beglaubigungen sind dagegen grundsätzlich den Notariaten vorbehalten.

     

    Bitte beachten Sie:
    Für die Beglaubigung von Unterlagen gibt es sehr detaillierte Vorschriften, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Königsbrunner Stadtverwaltung bei der Bearbeitung Ihres Anliegens berücksichtigen müssen.

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