Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften
Informationen zu Regelungen
Das Recht der Gemeinden, amtliche Beglaubigungen vorzunehmen, wird durch das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt.
- Amtliche Beglaubigungen werden bei der Stadtverwaltung im Bürgerservicezentrum (Marktstraße 3a, 86343 Königsbrunn) im Bereich Melde- und Passwesen durchgeführt.
- Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Ausdrucke aus den jeweiligen Personenstandsregistern werden vom Standesamt (Rathaus, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn) ausgestellt.
- Sozialversicherungsausweise werden im Bürgerservicezentrum (Marktstraße 3a, 86343 Königsbrunn) vom Sozialbüro beglaubigt.
- Öffentliche Beglaubigungen sind dagegen grundsätzlich den Notariaten vorbehalten.
Bitte beachten Sie:
Für die Beglaubigung von Unterlagen gibt es sehr detaillierte Vorschriften, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Königsbrunner Stadtverwaltung bei der Bearbeitung Ihres Anliegens berücksichtigen müssen.