Wegen der Corona-Pandemie gelten bei Trauungen bestimmte Corona-Auflagen. Diese basieren auf den Vorgaben der
15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). (Stand 22.03.2022)
Das Brautpaar und die Gäste werden mit Eintreten der Räumlichkeiten zunächst auf folgende Hygiene- und Sicherheitsvorschriften hingewiesen:
- Kontrolle der "3G-Regel".
Brautpaar, Trauzeugen und Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei Schülerinnen und Schülern über 14 Jahren ist der Schulbesuch ggfs. durch einen Schülerausweis nachzuweisen.
Alle Gäste müssen mitbringen:
• den Impfnachweis
• den Genesenennachweis
oder
• eine aktuelle Testbescheinigung einer anerkannten Teststelle (Antigen- oder PCR-Test)
Alle Anwesenden müssen außerdem einen gültigen Persoanlausweis oder Reisepass vorzeigen.
Zulässige Personenanzahl:
- Trauungsraum im Rathaus: Brautpaar, Trauzeugen und max. 12 Gäste
- Trauungsraum im "955": Brautpaar, Trauzeugen und max. 38 Gäste