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Wohnmobilstellplatz in Königsbrunn

Königsallee, Parkplatz 2

Aufgrund der zentralen Lage des Wohnmobilstellplatzes am Rande des Stadtzentrums von Königsbrunn können Sie die vielfältigen Sport-, Freizeit-, Erholungs- und Einkaufsmöglichkeiten auch ohne Ihr Fahrzeug erreichen.

  • Von hier aus sind Sie in wenigen Minuten im Ortszentrum, z.B. bei der Pharmpur EISARENA, im Sport- und Freizeitpark West sowie bei den Museen wie beispielsweise dem Mercateum, im Infopavillion 955 – Schlacht auf dem Lechfeld etc.
     
  • Auch das Jugendzentrum "MatriX" sowie der Skatepark liegen nah am Wohnmobilstellplatz.
     
  • Ebenso ist der Standort ein idealer Ausgangspunkt für Spaziergänge und für ausgedehnte Radtouren.
     
  • Die zentralen Omnibus- und Straßenbahnhaltestellen im Stadtzentrum sind nur drei Gehminuten vom Stellplatz entfernt.
     
  • Zudem finden Sie im Stadtzentrum örtliche Metzger, Bäckereien sowie Cafés und Eisdielen, ein Cineplex-Kino und weitere vielseitige Einkaufsmöglichkeiten

Das Abstellen der Wohnmobile bedarf der Erlaubnis der Stadt. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die festgesetzte Gebühr entrichtet wurde. Als Nachweis der Entrichtung der Gebühr ist der erstellte Parkschein von außen deutlich sichtbar im Reisemobil sofort nach dem Abstellen abzulegen.

Das Abstellen der Fahrzeuge darf nur in den ausgewiesenen Stellplätzen 1 bis 13 erfolgen. Das Parken außerhalb der Stellplätze ist untersagt. Die ausgewiesenen Stellplätze stehen für Wohnmobile maximal 3 Tage zur Verfügung. Sonderregelungen können auf Anfrage vereinbart werden.

Jeder Besucher hat seinen Stellplatz sauber zu halten, Lärmbelästigungen zu vermeiden und auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten, besonders in der Zeit der Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr.

Hunde oder sonstige Haustiere sind außerhalb der Fahrzeuge auf dem Wohnmobilstellplatz stets an der Leine zu halten. Tierkot ist zu entfernen.

Leistung      Gebühr
Tagesgebühr       10,– €
Entsorgungspauschale      1,50 € (1 h Aufenthalt)
Gebühr für Strom      0,70 €/kW/h
Gebühr für Trinkwasserentnahme      1,– € / ca. 53 Liter

Ab dem Zeitpunkt der Zufahrt je Tag und Wohnmobil erhebt die Stadt Königsbrunn eine Tagesgebühr. Sie ist beim erstmaligen Befahren des Stellplatzes an dem dort errichteten Kassenautomat zu begleichen.

Die Entnahme von Trinkwasser erfolgt an der Entnahmestelle, welche in den Kassenautomaten integriert ist. Es erfolgt keine Quittungserstellung über den Zahlbetrag und keine Erstattung nicht benutzter Einheiten.

Der Strom ist an den errichteten Stromsäulen zu benutzen. Er erfolgt keine Quittungserstellung über den Zahlbetrag und keine Erstattung nicht benutzter Einheiten.

Ihr Abwasser können Sie an der ausgewiesenen Stelle entsorgen.

Gebührenschuldner ist der Halter oder Fahrer des Wohnmobils.

Nicht erlaubt ist:

  1. das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen
  2. das Abstellen von Wohnmobilen im Rahmen oder Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb oder für gewerbliche Zwecke
  3. das Abstellen von Wohnanhängern, PKW, Motorrädern, Reisebussen und Verkaufsanhängern
  4. das Absetzen und Stehenlassen von Wohnkabinen
  5. das Zelten
  6. offenes Feuer, speziell das Grillen mit Holzkohle und das Abbrennen von Lagerfeuern
  7. das Freihalten von Stellplätzen (Reservierung)
  8. das Ablassen von Abwasser und Fäkalien außerhalb des dafür vorgesehenen Schachtes
  9. das Verunreinigen des Platzes und seiner Umgebung
  10. das Entsorgen von Hausmüll auf dem Wohnmobilstellplatz
  11. das Lagern von freistehenden Gasflaschen am Wohnmobil

Es wird gebeten, bei einem Besuch auf unserem Wohnmobilstellplatz die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu beachten.

Ihr Ansprechpartner:

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