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Erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Östlich der Haunstetter Straße, südlich der Mozartstraße, westlich der Richard-Wagner-Straße" – Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB

    Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB

    Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
    mit integrierter Grünordnung "Östlich der Haunstetter Straße, südlich der Mozartstraße, westlich der Richard-Wagner-Straße" gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
    – Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB –

     

    Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Östlich der Haunstetter Straße, südlich der Mozartstraße, westlich der Richard-Wagner-Straße" beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 9, 11/2, 12, 15/3 und Fl.Nr. 7/9 (Teilfläche), Gemarkung Königsbrunn, mit einer Fläche von ca. 0,5 ha und liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5 "Zwischen Mozart- und Beethovenstraße", der mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich seines Umgriffs verdrängt wird.

    Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

    Der Einleitungsbeschluss wurde der Öffentlichkeit am 27.05.2021 ortsüblich nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit konnte sich aber gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 07.06.2021 bis einschließlich 14.06.2021 unterrichten. In der Sitzung des Rates der Stadt Königsbrunn am 06.07.2021 wurde dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.06.2021 zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 26.07.2021 bis einschließlich 27.08.2021 statt.

    Aus dem Beteiligungsverfahren gingen Äußerungen hervor, die eine Änderung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfordern. Diese betreffen im Wesentlichen einen Wechsel von studentischem auf allgemeines Wohnen und die damit verbundene Anpassung der Freiflächen. In der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses der Stadt Königsbrunn vom 05.04.2022 wurde dem angepassten Konzept als Grundlage für die weitere Vorhabenplanung und Bauleitplanung zugestimmt. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrunn vom 17.05.2022 wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

    Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Östlich der Haunstetter Straße, südlich der Mozartstraße, westlich der Richard-Wagner-Straße" in der Fassung vom 22.04.2022 ist gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut vom

    27.05.2022 bis einschließlich 27.06.2022

    auf der Internetseite der Stadt Königsbrunn (https://www.koenigsbrunn.de/meine-stadt/stadtentwicklung/aktuelle-planverfahren/) eingestellt und kann dort abgerufen werden. Zudem liegt der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Zeitraum im gleichen Umfang im Foyer des Rathauses der Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich aus und kann dort eingesehen werden.

    Die Öffentlichkeit kann sich hierüber unterrichten und Auskunft verlangen (eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen). Zudem können Fragen und Auskunftsverlangen auch telefonisch oder per E-Mail vorgebracht werden. Die in den Festsetzungen des Entwurfes zitierten Normen und Richtlinien liegen bei der Stadt Königsbrunn zur Einsicht bereit.

    Ansprechpartner sind:

    Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Königsbrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

    Datenschutz:

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

    Königsbrunn, 19.05.2022

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