Sichere Energieversorgung
Stadt unterzeichnet Vertrag mit Gaslieferant.
1. Bürgermeister Franz Feigl hat Mitte Oktober 2023 den vom Stadtrat beschlossenen neuen Wegenutzungsvertrag mit dem Energielieferanten schwaben netz unterzeichnet.
Mit der Vereinbarung ist sichergestellt, dass auch in Zukunft die Unternehmenstochter von energie schwaben für Planung, Bau und Betrieb der Gasnetze in der Stadt verantwortlich ist. Laufzeit des Vertrags sind 20 Jahre, folglich gilt er bis 2043.
Bei der Vertragsunterzeichnung im Rathaus sagte der Bürgermeister: "Eine sichere und nachhaltige Energieversorgung für die Bevölkerung und die Gewerbetreibenden in Königsbrunn ist für eine langfristige Planung entscheidend."
Künftig würden im Zug der Energiewende auch klimaneutrale Gase wie Biogas und Wasserstoff durch das bereits vorhandene – und dafür geeignete – Netz fließen. Mit dem Energieversorger schwaben netz verfüge die Stadt über einen Partner, der eine wichtige Komponente ihrer Infrastruktur betreibe und damit zur Versorgungssicherheit beitrage.
Bei der Gelegenheit betonte Franz Feigl, dass aus seiner Sicht eine zukunftsfähige, nachhaltige Energieversorgung ausschließlich über die in Königsbrunn bereits flächendeckend verbauten Gasleitungen möglich sei. Angesichts von Kosten zwischen 700 Millionen und 1 Milliarde Euro sei es weder wirtschaftlich noch energetisch sinnvoll, die vorhandenen Leitungen herauszureißen und durch neue Nah- oder Fernwärmeleitungen zu ersetzen.
Geschäftsführer Anselm Pfitzmaier erklärte bei dem Termin, bereits heute seien 95 Prozent des von dem in Augsburg ansässigen Unternehmens betriebenen Gasverteilnetzes fähig, reinen Wasserstoff zu transportieren.
Wasserstoff wird aus erneuerbaren Quellen gewonnen und gilt als eine der zukunftsfähigsten Energieformen. Er wird eingesetzt, um Strom und Wärme in kommunalen Einrichtungen und Privathaushalten zu erzeugen, sowie auch für industrielle Zwecke.
Auch Biomethan, das ebenfalls als innovativer und klimaschonender Energieträger gilt, kann in dem bestehenden Gasnetz transportiert werden.
Information:
Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversorgung, auch als "Konzessionen" bezeichnet, werden durch die Kommune beispielsweise auch für Stromversorger vergeben. Diese erhalten damit das Recht, Leitungen in kommunalem Grund zu verlegen und zu betreiben, sowie die Pflicht, diese zu unterhalten.