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Volksbegehren "Abberufung des Landtags"

    In ganz Bayern liegen Listen aus, in die sich Wahlberechtigte mit ihrer Unterschrift eintragen können und so dafür abstimmen, dass der Landtag abberufen wird.

    Vom 14. bis 27 Oktober 2021 können die Wahlberechtigten in Bayern mit ihrer Unterschrift in ausgelegten Listen dafür abstimmen, dass der Landtag abberufen wird. 

    Voraussetzung für das Eintragen

    Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am letzten Tag der Eintragungsfrist, 27. Oktober 2021

    • mindestens 18 Jahre alt sind (am 27. Oktober 2003 oder früher geboren sind),
    • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben oder
    • sich sonst gewöhnlich in Bayern aufhalten,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

     


    Öffnungszeiten des Königsbrunner Wahlamts

    Zur Unterstützung des Volksbegehrens ist es möglich, sich im Wahlamt der Stadt Königsbrunn, Marktstr. 3 1/2, im Zeitraum vom 14. bis 27. Oktober 2021 zu nachfolgenden Zeiten einzutragen:

    • Montag: 8.00 – 12.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
    • Dienstag: 7.00 – 12.30 und 13.00 – 16.00 Uhr
    • Mittwoch: 8.00 – 12.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
    • Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
    • Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr

    Zusätzlich ist das Königsbrunner Wahlamt für das Eintragen in die Liste an folgenden Tagen geöffnet:

    • Donnerstag, 14. Oktober 2021: 18.00 – 20.00 Uhr
    • Samstag, 16. Oktober 2021: 10.00 – 12.00 Uhr

     

     
    Wichtig: bitte beachten!

     

    • Die Gemeinden verschicken keine amtlichen Benachrichtigungen an die eintragungsberechtigten Personen mit einem Hinweis auf das Volksbegehren und den Eintragungszeitraum.
    • Eine Eintragung per Brief (wie beispielsweise eine Beteiligung per Briefwahl an der Bundestagswahl 2021) ist nicht möglich.
    • Wer in Königsbrunn seinen Hauptwohnsitz hat, aber zu den oben genannten Zeiten keinen Eintragungsraum aufsuchen kann, kann beim Wahlamt der Stadt Königsbrunn einen Eintragungsschein beantragen und sich mit diesem in einem anderen Eintragungsraum in Bayern eintragen (Achtung: keine Briefwahl möglich).
    • Bringen Sie bitte zur Eintragung in die Liste ein gültiges Ausweisdokument mit (Personalausweis, Reisepass).

     


    Als Download: Amtliche Bekanntmachung "Abberufung des Landtags"

     

     

     

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