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Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 27 "Westlich der Landsberger Straße, östlich der B17 neu, nördlich der Gemarkungsgrenze Königsbrunn"

  • Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat in seiner Sitzung am 26.01.2021

  • die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 27 "Westlich der Landsberger Straße, östlich der B17 neu, nördlich der Gemarkungsgrenze Königsbrunn" sowie 
  • die Durchführung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 27 "Westlich der Landsberger Straße, östlich der B17 neu, nördlich der Gemarkungsgrenze Königsbrunn"

beschlossen.
 

Für den jeweils genauen Wortlaut der Stadtratsbeschlüsse öffnen Sie bitte die nachfolgenden PDFs.


Der Vorentwurf des o.g. Bauleitplans mit Begründung und den relevanten umweltbezogenen Informationen sowie der Vorentwurf des o.g. Bauleitplans mit Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26.01.2024 bis einschließlich 28.02.2024 unter diesem Link auf der Homepage der Stadt Königsbrunn veröffentlicht
Zudem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im gleichen Umfang im Foyer des Rathauses der Stadt Königsbrunn (Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn) zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich aus und können dort eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich hierüber unterrichten und Auskunft verlangen (eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen). Zudem können Fragen und Auskunftsverlangen auch telefonisch oder per E-Mail vorgebracht werden.

Ansprechpartner ist Werner Lohmann:


Königsbrunn, 18.01.2024

 

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