Verkehrsbeschränkung anlässlich der Gautsch von Freitag, 23. Juni 2023, bis Sonntag, 2. Juli 2023 in Königsbrunn
Die Stadt Königsbrunn weist auf Verkehrsbeschränkungen im Stadtgebiet im Zusammenhang mit dem Volksfest hin.
Die Stadt Königsbrunn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung folgende Verkehrsbeschränkungen:
1. Für die Dauer der Gautsch vom 23. Juni 2023 bis 2. Juli 2023 wird für die St.-Johannes- Straße und für die Rathausstraße im Bereich zwischen der Von-Eichendorff-Straße und der Hochgratstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet.
2. Für diese Zeit vom 16. Juni 2023 bis ca. 12. Juli 2023 wird die Matthias-Wahl-Straße im Bereich der Grüninsel ab der Einmündung in die St.-Johannes-Straße für den Gesamtverkehr gesperrt. Des Weiteren wird die Raber Straße ab der Einmündung St.-Johannes-Straße bis Höhe südlich des Wertstoffhofes / Einfahrt städt. Betriebshof gesperrt.
3. Für dieselbe Zeit wird das Halten für Kraftfahrzeuge in folgenden Straßen verboten:
- Matthias-Wahl-Straße beidseitig, von der Einmündung der St.-Johannes-Straße bis Einmündung Pettenkoferstraße
- St.-Johannes-Straße beidseitig, von Einmündung Wendelsteinstraße bis Einmündung Frankenstraße
- Stuibenstraße halbseitig
- Ostendstraße beidseitig, zwischen der Wendelsteinstraße und dem Wasserwerk
- Hochgratstraße beidseitig
- Einfahrten zum Parkplatz
- Karwendelstraße auf der Ostseite
- Rathausstraße auf der Nordseite zwischen der Karwendelstraße und der Hochgratstraße
- Höfatsstraße halbseitig auf der Südseite
- Wendelsteinstraße auf der Ostseite, ab der Einmündung St.-Johannes-Straße bis zur Einmündung Karwendelstraße / In der Aue
Parkmöglichkeiten stehen an den öffentlichen Parkplätzen an der Karwendelstraße (z. B. an der Willi-Oppenländer-Halle oder dem Sportpavillon) zur Verfügung.
An der St.-Johannes-Straße wird im Bereich westlich der Grüninsel auf Höhe der Hausnummer 49 ein Taxi-Stand eingerichtet.
Am Festplatz stehen Fahrradabstellplätze zur Verfügung.
Die Zufahrt zum Festgelände sowie zu den Parkmöglichkeiten ist mittels entsprechender Beschilderung ausgewiesen.
Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.
Stadt Königsbrunn Feigl, 1. Bürgermeister