Stadt Königsbrunn
Zugehörig zu Bezirk Schwaben, Landkreis Augsburg
Markterkundungsverfahren nach Nr. 6.1 Breitbandrichtlinie
(zweiter Aufzählungspunkt a E)
1. Zieldefinition
Die Stadt Königsbrunn führt vom 20.04.2009 bis 08.05.2009 ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, zweiter Aufzählungspunkt der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" vom 23. Juni 2008 Az.: III/5-6406b2/90/1 und E 5-7554.4-33 (AllMBl S. 401) durch.
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten. Unternehmen, die zur Deckung des definierten Breitbandbedarfs einen Zuschuss benötigen, werden im Markterkundungsverfahren nicht berücksichtigt.
Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für von mindestens 6 Mbit/s im Download und von mindestens 768 kbit/s im Upload. In mindestens 90% der Zeit sollte den Nutzern mehr als 6 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
2. Unterversorgungssituation
Die Stadt Königsbrunn weist Gebiete auf, die nach heutigem Stand der Technik unzureichend mit Breitband versorgt sind. Betroffen ist im Speziellen das Gewerbegebiet Süd.
Die Stadt Königsbrunn hat im betroffenen Gebiet bei den gemeldeten 180 Betrieben eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus deren 55 Rückmeldungen sich die konkrete Unterversorgung des Gewerbegebietes ergibt.
Das Ergebnis kann unter Ziffer 7 eingesehen oder schriftlich beim Breitbandpaten (siehe Ziffer 6) angefordert werden.
3. Anforderungen
Interessierte Unternehmen haben ein konkretes technisches Konzept für einen zeitnahen Breitbandinfrastrukturausbau im Gewerbegebiet Süd mit folgenden Inhalten abzugeben.
- Vorstellung des Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 6 Mbit/s
- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
4. Sonstiges
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
5. Frist
Interessenbekundungen müssen spätestens am 08.05.2009 beim Breitbandpaten der Stadt Königsbrunn eingegangen sein
(siehe Ziffer 6).